Für Ärztinnen und Ärzte

Werden Sie Teil unseres Gutachternetzwerks.

Als Gutachterin oder Gutachter helfen Sie Patientinnen und Patienten, gut informiert zu entscheiden – mit Ihrer Erfahrung, in Ihrem Fachgebiet, nach Ihrem eigenen Zeitplan.

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Warum Ärztinnen und Ärzte mit uns arbeiten

Unsere Gutachterinnen und Gutachter erhalten aufbereitete Fälle mit vollständigen Unterlagen und einer klaren Fragestellung. Das Fallmanagement, die Einholung von Einwilligungen und Befunden sowie die Terminabstimmung mit den Patientinnen und Patienten übernehmen wir. Sie erläutern Ihr Ergebnis anschließend persönlich, in der Regel in einem Telefonat.

Viele von ihnen schätzen vor allem eines: einen konkreten Beitrag dazu zu leisten, dass Patientinnen und Patienten gut informiert die Behandlung wählen können, die ihnen nützt.

Diese Fachgebiete suchen wir

Onkologie

Hämatologie und internistische Onkologie, Strahlentherapie, onkologische Chirurgie

Kardiologie

Interventionelle Kardiologie, Rhythmologie, Herzchirurgie

Intensiv- und Palliativmedizin

Anästhesiologie und Intensivmedizin, Pneumologie und Beatmungsmedizin, Palliativmedizin

Nephrologie

Nephrologie mit Erfahrung in Prädialyse und Dialyseverfahren

Chirurgie, Orthopädie, Endokrinologie

Viszeral- und endokrine Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Wirbelsäulen- und Neurochirurgie sowie Endokrinologie

Psychiatrie und Psychotherapie

Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik; Gutachtenerfahrung erwünscht

Was wir erwarten

  • Facharztanerkennung im jeweiligen Gebiet und mindestens fünf Jahre Erfahrung in der Behandlung der jeweiligen Krankheitsbilder
  • Erfahrung sowohl mit operativen beziehungsweise interventionellen als auch mit konservativen Behandlungswegen
  • bevorzugt eine Weiterbildungsermächtigung oder Lehrbefugnis
  • Unabhängigkeit: keine Begutachtung von Patientinnen und Patienten, die Sie selbst behandeln oder an deren Weiterbehandlung Sie wirtschaftlich beteiligt wären
  • verständliche, leitliniengestützte Gutachten innerhalb der vereinbarten Frist

Zweitmeinung nach § 27b SGB V

Für Zweitmeinungen nach § 27b SGB V gelten die Anforderungen der Zweitmeinungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses einschließlich der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung. Nach einem Beschluss des G-BA vom August 2026 sollen neben Vertragsärztinnen und Vertragsärzten künftig auch Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzte an Weiterbildungsstätten über eine Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung Zweitmeinungen erbringen können. Wir unterstützen Sie gern beim Antrag.

Interesse? Wir freuen uns auf Sie.

Schreiben Sie uns kurz, in welchem Fachgebiet Sie tätig sind. Wir senden Ihnen die Gutachterinformation und den Qualifikationsbogen zu.