Für gesetzliche und private Krankenversicherer

Zweitmeinungs- und Versorgungsprogramme, die im Alltag funktionieren.

Seit 2020 setzen wir für gesetzliche und private Krankenversicherer Zweitmeinungsverfahren, Begutachtung und Fallsteuerung in komplexen Versorgungsfällen um – vom Vertrag über die Versichertenansprache bis zum Reporting.

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Was wir heute leisten

6.000++

Zweitmeinungsverfahren seit 2020

2–3

Werktage bis zum Gutachten (Median)

ab Vorliegen vollständiger Unterlagen

60–67 %

der Gutachten empfehlen eine Alternative

andere Therapie, weitere Diagnostik oder angepasste Medikation; rund 1.190 Gutachten, 2023–2025

97 % %

waren mit unserem Service zufrieden

telefonische Nachbefragung, 736 Rückmeldungen 2022–2026

95 % %

würden uns weiterempfehlen

telefonische Nachbefragung, 736 Rückmeldungen 2022–2026

90 % %

sagen: Die Zweitmeinung hat Unsicherheiten verringert

telefonische Nachbefragung, 736 Rückmeldungen 2022–2026

Warum Zweitmeinungen jetzt an Bedeutung gewinnen

Nicht jede empfohlene Behandlung ist für die einzelne Patientin oder den einzelnen Patienten die beste. Eine unabhängige Zweitmeinung schafft Klarheit – für Versicherte und für ihre Krankenversicherung.

Unsere Auswertung von rund 1.190 Gutachten aus den Jahren 2023 bis 2025 zeigt: In 60 bis 67 Prozent der Fälle empfehlen die Gutachterinnen und Gutachter eine Alternative zum ursprünglichen Vorschlag. Das kann eine andere Therapie sein, ebenso weitere Diagnostik oder eine angepasste Medikation.

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird das Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V für ausgewählte planbare Eingriffe ab 2028 schrittweise zur Voraussetzung für die Abrechnung. Krankenversicherer brauchen dafür verlässliche Strukturen und ausreichend qualifizierte Zweitmeinerinnen und Zweitmeiner. Wir unterstützen Sie beim Aufbau – mit erprobten Prozessen, einem wachsenden Facharztnetzwerk und unserer Fallsteuerung.

Unser Leistungsportfolio

Zweitmeinungsprogramme

Indikationsbezogene Zweitmeinungsverfahren, etwa als Selektivvertrag nach § 140a SGB V: Onkologie, Kardiologie, Schilddrüse, Gallenblase und weitere planbare Eingriffe – mit persönlichem Erstgespräch, Facharztgutachten und Ergebnisbesprechung.

Intensivmedizin & außerklinische Intensivpflege

Zweitmeinung Intensiv zu Therapiezielen und Weaning-Potenzial sowie Pflegeberatung Intensiv nach § 7a SGB XI: Prüfung von Versorgungsqualität und Leistungsort im Sinne von § 37c SGB V.

Nephrologie-Modul

Fachärztliche Zweitmeinung und Begleitung bei chronischer Nierenerkrankung – von der Prädialyse über die Frage des Dialysebeginns bis zur Wahl des Verfahrens. Unabhängig von Dialyseanbietern.

Begutachtung & Rechnungsprüfung

Fachärztliche Stellungnahmen und Gutachten zu stationären Behandlungen, Prüfung von DRG- und PEPP-Rechnungen – einschließlich Psychiatrie und Psychotherapie, bis hin zu gerichtsverwertbaren Gutachten.

Medikationsanalyse

Strukturierte pharmazeutische Analyse bei Polymedikation. Unsere leitende Pharmazeutin war maßgeblich an der Konzeption der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN) beteiligt.

Data Science & KI

Datengestützte Auswahl der Versicherten, die von einem Angebot am meisten profitieren – etwa im Rahmen von § 25b SGB V – sowie Auswertung und Evaluation laufender Programme.

Worauf Sie sich verlassen können

Unabhängigkeit

Wir sind unabhängig von Kliniken, Praxen, Pflegediensten und Dialyseanbietern. Unsere Gutachterinnen und Gutachter sind verpflichtet, keine eigenen Patientinnen und Patienten zu begutachten; ihre Vergütung ist nicht an das Ergebnis gekoppelt.

Qualifiziertes Facharztnetzwerk

Fachärztinnen und Fachärzte mit langjähriger klinischer Erfahrung, bevorzugt mit Weiterbildungsermächtigung oder Lehrbefugnis – in allen Fachgebieten, die wir anbieten.

Datenschutz und Informationssicherheit

Fallsteuerung auf eigener Infrastruktur in Deutschland, externer Datenschutzbeauftragter und regelmäßige Datenschutz-Audits. Unser Abrechnungsdienstleister verfügt über ein BSI-C5-Testat.

Transparenz

Monatliches Reporting, ein eigenes Berichtsportal für Ihre Ansprechpartner und eine systematische Nachbefragung der Versicherten nach jedem Verfahren.

Versorgungsinnovation und Strategieberatung

Über die laufenden Programme hinaus unterstützen wir Krankenversicherer dabei, neue Versorgungsangebote zu entwickeln und in die Organisation zu bringen: von der Konzeption von Selektivverträgen und Versorgungsinnovationen nach § 68b SGB V über die Auswahl und Ansprache von Zielgruppen bis zur Evaluation.

Unsere Erfahrung aus Gremienarbeit und Versorgungspraxis bringen wir dabei ein – so war complex care solutions beim Gemeinsamen Bundesausschuss als stellungnahmeberechtigte Organisation an der Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege beteiligt.

Lassen Sie uns über Ihr Programm sprechen.

Ob neues Zweitmeinungsangebot, Vorbereitung auf die Pflicht-Zweitmeinung oder ein Pilot in der außerklinischen Intensivpflege – wir zeigen Ihnen, wie die Umsetzung bei Ihnen aussehen kann.