Warum Zweitmeinungen jetzt an Bedeutung gewinnen
Nicht jede empfohlene Behandlung ist für die einzelne Patientin oder den einzelnen Patienten die beste. Eine unabhängige Zweitmeinung schafft Klarheit – für Versicherte und für ihre Krankenversicherung.
Unsere Auswertung von rund 1.190 Gutachten aus den Jahren 2023 bis 2025 zeigt: In 60 bis 67 Prozent der Fälle empfehlen die Gutachterinnen und Gutachter eine Alternative zum ursprünglichen Vorschlag. Das kann eine andere Therapie sein, ebenso weitere Diagnostik oder eine angepasste Medikation.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird das Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V für ausgewählte planbare Eingriffe ab 2028 schrittweise zur Voraussetzung für die Abrechnung. Krankenversicherer brauchen dafür verlässliche Strukturen und ausreichend qualifizierte Zweitmeinerinnen und Zweitmeiner. Wir unterstützen Sie beim Aufbau – mit erprobten Prozessen, einem wachsenden Facharztnetzwerk und unserer Fallsteuerung.